05.02.2011 23:45
ERLAUBT
- An der Haustür Fragen stellen.
- Nachbarn oder Familienangehörige aushorchen.
- Adressdateien erwerben (etwa über Einwohnermeldeämter) und mit der Liste der Gebührenzahler abgleichen.
- Mülltonen nach alten TV-Zeitschriften durchwühlen.
- Zwangsanmeldung veranlassen (sofern handfeste Beweise vorhanden sind, z. B. wenn von der Wohnungstür der eingeschaltete Fernseher zu sehen oder das Radio zu hören ist).
- Anmeldungen zurückdatieren und Gebühren nachzahlen lassen (wenn man klein beigegeben hat).
VERBOTEN
- Wohnungen/Häuser betreten.
- Drohung einer Hausdurchsuchung (dazu bräuchte er einen richterlichen Beschluss, den er aber nicht bekommen wird).
- Drohung, die Polizei einzuschalten (solche Drohungen können sogar als Nötigung gelten und bestraft werden).
- Ausstehende Beträge sofort eintreiben.
- Das Verlangen von Beweisen, dass man weder Fernseher noch Radios besitzt.
- Fragebogen ausfüllen, an wen man z. B. bei einer Abmeldung seinen Fernseher verschenkt hat (Daten Dritter gehen die GEZ nichts an).
Auf irgendeiner Anti-GEZ-Seite gibt es so ein Türschild, mit dem man Fahnder den Zutritt zur Wohnung verbietet und auf der sicheren Seite ist. Theoretisch sollte ein Fahnder, der so ein Schild ließt, lieber nicht mal klingeln. Auf der Arbeit ist ein Untermieter, der hat echt Lust, so einen Fahnder mal zur Sau zu machen. Angst habe ich deswegen zumindestens auf der Arbeit keine.
Ich habe auch das Gefühl, dass man - einmal angemeldet - echt die Arschkarte hat. Ich habe nur ein Radio angemeldet, weil ich kein ZDF usw gucke. Ich habe sogar schon eine Drohung über Bußgeld erhalten, als ich nicht auf das Schreiben, ob ich denn jetzt endlich einen Fernseher hätte, reagiert habe.
Genau so hat es 3 Anläufe gebraucht, bis die meinen Namen richtig geschrieben haben.
- An der Haustür Fragen stellen.
- Nachbarn oder Familienangehörige aushorchen.
- Adressdateien erwerben (etwa über Einwohnermeldeämter) und mit der Liste der Gebührenzahler abgleichen.
- Mülltonen nach alten TV-Zeitschriften durchwühlen.
- Zwangsanmeldung veranlassen (sofern handfeste Beweise vorhanden sind, z. B. wenn von der Wohnungstür der eingeschaltete Fernseher zu sehen oder das Radio zu hören ist).
- Anmeldungen zurückdatieren und Gebühren nachzahlen lassen (wenn man klein beigegeben hat).
VERBOTEN
- Wohnungen/Häuser betreten.
- Drohung einer Hausdurchsuchung (dazu bräuchte er einen richterlichen Beschluss, den er aber nicht bekommen wird).
- Drohung, die Polizei einzuschalten (solche Drohungen können sogar als Nötigung gelten und bestraft werden).
- Ausstehende Beträge sofort eintreiben.
- Das Verlangen von Beweisen, dass man weder Fernseher noch Radios besitzt.
- Fragebogen ausfüllen, an wen man z. B. bei einer Abmeldung seinen Fernseher verschenkt hat (Daten Dritter gehen die GEZ nichts an).
Auf irgendeiner Anti-GEZ-Seite gibt es so ein Türschild, mit dem man Fahnder den Zutritt zur Wohnung verbietet und auf der sicheren Seite ist. Theoretisch sollte ein Fahnder, der so ein Schild ließt, lieber nicht mal klingeln. Auf der Arbeit ist ein Untermieter, der hat echt Lust, so einen Fahnder mal zur Sau zu machen. Angst habe ich deswegen zumindestens auf der Arbeit keine.

Ich habe auch das Gefühl, dass man - einmal angemeldet - echt die Arschkarte hat. Ich habe nur ein Radio angemeldet, weil ich kein ZDF usw gucke. Ich habe sogar schon eine Drohung über Bußgeld erhalten, als ich nicht auf das Schreiben, ob ich denn jetzt endlich einen Fernseher hätte, reagiert habe.
