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GEZ-Abmeldung - Kündigungserklärung?
#1

Nein, um's vorweg zu nehmen, ich will ich nicht bei der GEZ abmelden, aber hab heute mal geguckt, wann ich kündigen könnte, wenn ich wollte und da steht das:
Zitat: Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
http://gez.de/online_service/abmelden/index_ger.html
Ich frage mich jetzt "Hä, wie bitte?" Confused
Es reicht also nicht wenn ich schreibe:
Zitat: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich mich zum ....... von der GEZ ab, da ich weder ein Fernseh-, Radio- oder neuartiges Rundfunkgerät besitze.
MFG...
Stattdessen soll ich begründen, dass ich sowas nicht mehr besitze - Interessant, aber wie geht das oder heißt das, dass automatisch mein Leben lang GEZ zahlen muss, wenn ich mich erst einmal angemeldet habe? Irgendwie bin ich jetzt verwirrt.
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#2

Das heißt du musst nen Grudn angeben warum du nicht wie "normale Menschen" in deren Sichtweise, Geräte besitzt - wieso du bewusst auf Fernsehen Radio hören etc verzichtest...

see u
Tifa Nazah
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#3

Achso und die Erklärung wird dann wahrscheinlich von nem Psychologen durchgelsen der darüber bestimmt, ob das Schreiben als glaubwürdig und mit deinem Charakter als vereinbar rüberkommt. Grr
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#4

Das sind in erster Linie mal Verbrecher, die genau das erreichen wollen: Du sollst Angst haben, nicht zu zahlen.
Dabei können die dir gar nichts, das ist kein Behörde o.ä.
Einfach nicht einschüchtern lassen.
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#5

Als Student (der nicht mehr im Haushalt seiner Eltern wohnt, die GEZ bezahlen) oder Geringverdiener (glaub ab 380 Euro Verdienst im Monat, bin mir aber nicht sicher) muss man auch ganz regulär GEZ zahlen, von Ermäßigung oder Befreiung kein Wort. Das ist eigentlich ne Frechheit, da man keinem das Recht auf Informationsbeschaffung nehmen kann, aber das scheint die GEZ wohl indirekt zu dürfen. Das wäre genauso als würde der Staat von Studenten Steuern nehmen.

Einerseits ist die GEZ-Abgabe ja in Ordnung zur Finanzierung der Produktionen von Fernsehsendern, aber wenn man dann teilweise sieht welche unterdurchschnittlichen Filme oder Sendungen gezeigt werden...
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#6

ERLAUBT
- An der Haustür Fragen stellen.
- Nachbarn oder Familienangehörige aushorchen.
- Adressdateien erwerben (etwa über Einwohnermeldeämter) und mit der Liste der Gebührenzahler abgleichen.
- Mülltonen nach alten TV-Zeitschriften durchwühlen.
- Zwangsanmeldung veranlassen (sofern handfeste Beweise vorhanden sind, z. B. wenn von der Wohnungstür der eingeschaltete Fernseher zu sehen oder das Radio zu hören ist).
- Anmeldungen zurückdatieren und Gebühren nachzahlen lassen (wenn man klein beigegeben hat).

VERBOTEN
- Wohnungen/Häuser betreten.
- Drohung einer Hausdurchsuchung (dazu bräuchte er einen richterlichen Beschluss, den er aber nicht bekommen wird).
- Drohung, die Polizei einzuschalten (solche Drohungen können sogar als Nötigung gelten und bestraft werden).
- Ausstehende Beträge sofort eintreiben.
- Das Verlangen von Beweisen, dass man weder Fernseher noch Radios besitzt.
- Fragebogen ausfüllen, an wen man z. B. bei einer Abmeldung seinen Fernseher verschenkt hat (Daten Dritter gehen die GEZ nichts an).


Auf irgendeiner Anti-GEZ-Seite gibt es so ein Türschild, mit dem man Fahnder den Zutritt zur Wohnung verbietet und auf der sicheren Seite ist. Theoretisch sollte ein Fahnder, der so ein Schild ließt, lieber nicht mal klingeln. Auf der Arbeit ist ein Untermieter, der hat echt Lust, so einen Fahnder mal zur Sau zu machen. Angst habe ich deswegen zumindestens auf der Arbeit keine. Big Grin

Ich habe auch das Gefühl, dass man - einmal angemeldet - echt die Arschkarte hat. Ich habe nur ein Radio angemeldet, weil ich kein ZDF usw gucke. Ich habe sogar schon eine Drohung über Bußgeld erhalten, als ich nicht auf das Schreiben, ob ich denn jetzt endlich einen Fernseher hätte, reagiert habe. Cursing Genau so hat es 3 Anläufe gebraucht, bis die meinen Namen richtig geschrieben haben.
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#7

cybie,index.php?page=Thread&postID=64907#post64907' schrieb:ERLAUBT
- Mülltonen nach alten TV-Zeitschriften durchwühlen.

Nur weil ich ne Fernsehzeitung wegschmeiße, habe ich also nen Fernseher? Mir fallen auf Anhieb ne Menge Gründe ein Fernsehzeitugen zu besitzen ohne Fernseher - zum Beispiel wegen der Kreuzworträtsel - wenn ich garne welche mache würde ich alte Zeitugen von Freunden eintreiben und lösen - wir bekommen jede Woche ne kostenlose Zeitung mit Fernsehguide zusammen mit der Werbung - man kann das nicht verhindern...
Also am besten jede Zeitung vorm wegschmeißen mit Essensresten beschmieren, dann behauptet man, man hat darin verpackt nur essen von Freunden bekommen und die sein zu geizig für Alufolie Squint
Mir fallen noch ne Menge anderer Gründe ein...

see u
Tifa Nazah
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#8

cybie,index.php?page=Thread&postID=64907#post64907' schrieb:- Drohung einer Hausdurchsuchung (dazu bräuchte er einen richterlichen Beschluss, den er aber nicht bekommen wird).
Kann die GEZ denn gar nicht ohne die Erlaubnis des Wohnungseigentümers/Mieters in die Wohnung rein? Wird die GEZ nie einen amtlichen Durchsuchungsbefehl kriegen? Das wundert mich etwas... Huh?
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#9

@Tifa: Ich hab ja nur geschrieben, dass sie es dürfen. Beweisen kann man es damit ebenfalls meiner Meinung nach nicht. Meine Oma und meine Mutter tauschen sogar viele Zeitschriften untereinander, wenn da interessante Artikel oder Bilder drin sind. Theoretisch könnte man also auch eine TV-Zeitschrift besitzen, ohne dass man das Fernsehprogramm durchgucken will.

@Nadine: Ich kenne die Gesetze nicht, aber soweit ich weiss, darf man eine Wohnung gegen den Willen des Besitzers nur betreten, wenn das die Polizei (und/oder das Gericht?) verordnet. Die GEZ verschafft sich aber sicherlich desöfteren Zugang, weil die Leute einfach Angst haben und die Fahnder wohlmöglich mit irgendetwas drohen.
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#10

cybie,index.php?page=Thread&postID=64907#post64907' schrieb:- Anmeldungen zurückdatieren und Gebühren nachzahlen lassen (wenn man klein beigegeben hat).
Seltsam, weil eine Abmeldung kann man natürlich nicht zurückdatieren, wäre ja auch irgendwie unlogisch, denn das wäre ja dann schließlich zugunsten des Angemeldeten. Cursing
TifaNazah,index.php?page=Thread&postID=64909#post64909' schrieb:Nur weil ich ne Fernsehzeitung wegschmeiße, habe ich also nen Fernseher?
Ich bekomme teilweise Fernsehzeitungen geschenkt und lese die, was sich zwar seltsam anhört, aber oft wirklich so ist, wegen der Filmbewertungen und kaufe dann mal den ein oder anderen Film, wenn er mich interessiert. Theoretisch kann man Bewertungen ja auch im Netz lesen, aber viele Filme kannte ich gar nicht, bevor ich sie in der Fernsehzeitung gesehen habe.
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